Sicherheitsbewertung von Hydroxyanthracenderivaten
Hydroxyanthracenderivate kommen in verschiedenen Pflanzen wie beispielsweise Senna, Aloe, Faulbaum, Amerikanischer Faulbaum und Rhabarber vor. Zubereitungen aus diesen Pflanzen werden arzneilich aufgrund ihrer laxierenden Wirkung eingesetzt, und auch im europäischen Markt der Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel sind entsprechende Produkte erhältlich. Die Sicherheit dieser Lebensmittel wird derzeit von den europäischen Behörden in Frage gestellt.
Hintergrund
Im März 2023 hatte die Europäische Kommission der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Sicherheitsbewertung von Hydroxyanthracenderivaten in verschiedenen Pflanzen und deren Zubereitungen erteilt. Die EFSA hat daraufhin im Frühsommer 2024 ihre wissenschaftliche Stellungnahme zu zusätzlichen wissenschaftlichen Daten über die Sicherheit von Zubereitungen aus Rheum palmatum L., Rheum officinale Baill. und ihren Hybriden, Rhamnus purshiana DC, Rhamnus frangula L. und Cassia senna L. veröffentlicht. Diese waren gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in Anhang III Teil C unter die Kontrolle der Union gestellt worden. Das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) prüfte die zusätzlichen wissenschaftlichen Daten, die während des Prüfungszeitraums und in der öffentlichen Konsultation der Fachkreise vorgelegt wurden. Bei den einschlägigen wissenschaftlichen Daten handelte es sich um In-vitro- und In-vivo-Genotoxizitätsstudien zu den zu prüfenden Pflanzenzubereitungen. Im Einklang mit der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA zur Bewertung der Genotoxizität chemischer Gemische seien die in diesen Studien verwendeten pflanzlichen Zubereitungen in Anbetracht des Vorhandenseins einer in vivo genotoxischen Verbindung als genotoxisch und bedenklich anzusehen.
Im Einzelnen wird ausgeführt, dass die Extrakte aus Rhabarber (Rheum palmatum L., Rheum officinale Baill. und ihre Hybriden), Frangula (Rhamnus frangula L.), Cascara (Rhamnus purshiana DC.) und Senna (Cassia senna L.) in mehreren In-vitro- und In-vivo-Studien auf Genotoxizität geprüft wurden. Alle Studien zeigten negative Ergebnisse. Die Arbeitsgruppe Genotoxizität der EFSA stellte jedoch fest, dass es sich bei den getesteten Extrakten um komplexe Gemische handelt, und dass Aloe-Emodin, von dem bekannt ist, dass es in vivo genotoxisch ist (EFSA ANS Panel, 2018), in diesen Pflanzenextrakten natürlich vorhanden ist. In der genannten Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA findet sich der Grundsatz, dass, wenn das Gemisch Stoffe enthält, die als genotoxisch in vivo bewertet werden, das gesamte Gemisch hinsichtlich der Genotoxizität Anlass zur Sorge gibt. In Anbetracht der Tatsache, dass sich Aloe-Emodin in vivo als genotoxisch erwiesen hat, müsse das Gemisch in Bezug auf die Genotoxizität als bedenklich eingestuft werden, wenn in einem Pflanzenextrakt die Abwesenheit dieses Bestandteils nicht durch geeignete Analysemethoden nachgewiesen werden kann. Insgesamt kam die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass die Genotoxizität der betreffenden Pflanzenzubereitungen Anlass zu Bedenken gibt. Weitere Details können dem wissenschaftlichen Gutachten entnommen werden.
Betroffene Produktgruppen
Zwar gelten die Ausführungen der EFSA primär für den Lebensmittelbereich, und für die arzneiliche Verwendung der genannten Pflanzen ergeben sich die Bewertungen von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie die Anwendungsempfehlungen aus den Monographien bzw. den zugrundeliegenden Bewertungsberichten des Herbal Medicinal Products Committee (HMPC). Eine Übertragung der Diskussion vom Lebensmittel- in den Arzneimittelbereich ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen, gerade auch unter dem Aspekt der laufenden Überarbeitung der Leitlinien zur Bewertung der Genotoxizität pflanzlicher Zubereitungen im HMPC.
Aktivitäten der Kooperation Phytopharmaka
Die Kooperation Phytopharmaka bietet im Vorfeld möglicher künftiger Entwicklungen betroffenen Herstellern koordinierte Aktivitäten an. So ist derzeit ein Gutachten geplant, das speziell die Fragen untersuchen soll, ob zum einen eine Einnahme anthrachinonhaltiger Laxantien zu einer Veränderung der Darmschleimhaut führt, die über eine Verfärbung hinausgeht, und zum anderen, ob solche Veränderungen als Karzinomvorstufen anzusehen sind. Weitere Informationen, auch zur Möglichkeit der Beteiligung an entsprechenden Projekten, erhalten Sie HIER.

