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Für den traditionellen Antrag nach § 109a AMG müssen die Firmen bekanntermaßen bis zum 31.12.2008 die "Überführungsanträge" nach § 39a AMG stellen.
Dazu sind für die Droge entsprechend Genotoxicitätsuntersuchungen durch einen AMES -Test notwendig.
Die Kooperation Phytopharmaka koordiniert AMES-Tests zu verschiedenen Drogen nach der „Bracketing & Matrixing“- Methode.
Diese wird nun auch in einem Concept Paper bei der EMEA anerkannt. Den Link zu diesem „Paper“ finden Sie unter:
www.emea.europa.eu/pdfs/human/hmpc/31541308en.pdf - 2008-07-18
Zu folgenden Drogen haben wir AMES Tests durchgeführt
Allium
Carvi fructus
Crataegus- Blätter, Blüten, Früchte
Cynara
Bittersüßstengel
Brennnessel
Eibisch
Ginkgo
Ginseng
Humulus
Hypericum
Hippocastani
Kürbiskernöl
Melisse
Passiflora
Primula
Pinus
Rosmarini
Roßkastaniensamen
Süßholz
Viscum album
Autor: C. Schwöppe
Datum: 23.12.2008
Faxantwort für Bestellungen (Dateigröße: 23 KB)
Drogenverzeichnis Dez. 09 (Dateigröße: 79 KB)
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