
(Echter) Thymian – Thymus vulgaris L.
Lippenblütler (Lamiaceae)
Der Thymian hat seinen Verbreitungsschwerpunkt im Mittelmeergebiet von Spanien bis Italien, von wo er im frühen Mittelalter über die Alpen nach Zentraleuropa gelangte. Heute wird er in weiten Teilen Europas kultiviert. Über die Herkunft des Gattungsnamens Thymus ist man sich nicht einig. Er lässt sich auf das griechische Wort ’thymos’ (= Mut, Kraft) zurückführen oder auf das griechische Wort Wort ’thymiama’ (= Räucherwerk), denn die Pflanze wurde wegen ihres aromatischen Geruchs bei Brandopfern verwendet. Der deutsche Namen Thymian ist eine Abwandlung des wissenschaftlichen Gattungsnamens.
Thymian ist ein aromatischer Zwergstrauch mit sehr kleinen, unterseitig stark behaarten Blättern und mit einem nach unten eingerolltem Blattrand, was den Blättern ein nadelartiges Aussehen verleiht. Die rosavioletten Blüten stehen in ähren- oder köpfchenförmig angeordneten Quirlen. Blütezeit ist je nach Gebiet Juni bis September. Thymian riecht charakteristisch würzig nach dem im Kraut enthaltenen ätherischen Öl, dem Thymianöl. Es befindet sich in Drüsenschuppen auf der Blattoberfläche, sodass es frei wird, wenn man durch Reiben diese Drüsen verletzt.
Verwendet wird das Kraut mit seinem würzigen Geruch, der beim Zerreiben deutlich wahrzunehmen ist und durch das darin enthaltene ätherische Öl verursacht wird. Die Droge stammt hauptsächlich aus Deutschland; kleinere Mengen stammen aus Spanien und Marokko.
Thymiankraut enthält ätherisches Öl („Thymianöl“) Es besteht zu 30 bis 50% aus Thymol, 10 bis 20% p-Cymen, 5-10% γ-Terpinen und anderen Monoterpenen. Außerdem sind Lamiaceen-Gerbstoffe (Hauptvertreter: Rosmarinsäure) und Flavonoide enthalten.
Die Qualität folgender Drogen bzw. Drogenzubereitungen ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt:
Innerlich bei Symptomen der Bronchitis und des Keuchhustens und bei Katarrhen der oberen Luftwege (Kommission E, ESCOP); äußerlich bei Entzündungen der Mundschleimhaut und gegen Mundgeruch (ESCOP).
Das HMPC hat Thymiankraut als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe „traditionelle Anwendung“).
Das HMPC hat Thymiankraut als traditionelles pflanzliches Arzneimittel (§ 39a AMG) eingestuft, das aufgrund langer Erfahrung als Schleim lösendes Mittel bei Husten im Zusammenhang mit einer Erkältung eingesetzt werden kann.
Thymian in Kombination mit anderen Drogen zur Besserung des Befindens bei Erkältungskrankheiten bzw. zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege (traditionelle Anwendung nach § 109a).
Fertigarzneimittel: siehe Packungsbeilage;
Teeaufguss: mehrmals täglich 1 Tasse frisch bereiteten Thymiantee warm trinken. Thymianfluidextrakt: 1 bis 3 mal tgl. 1 bis 2 g Fluidextrakt.
1,5 bis 2 g Thymian mit 150 mL heißem Wasser übergießen (nicht kochen!), 10 Min. ziehen lassen und abseihen.
Thymianöl nicht direkt auf Schleimhäute oder verletzte Haut auftragen und nie im Bereich der Augen. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter 4 Jahren sollen Thymian und Thymianzubereitungen nicht angewendet werden. Für die Anwendung von Thymian während der Schwangerschaft oder Stillzeit liegen noch keine Erfahrungen zur Unbedenklichkeit vor.
Sehr selten Überempfindlichkeitsreaktionen, z. B. Luftnot, Hautreaktionen und Schwellungen.
Keine bekannt
HMPC, Kommission E, ESCOP, WHO (Vol. 1)
Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka, S. 664
Schilcher: Leitfaden Phytotherapie, S. 264
Van Wyk: Handbuch der Arzneipflanzen, S. 323
Kommentar zum Europäischen Arzneibuch (Thymian, Nr. 0685; Thymianöl, Nr. 1374)
Kommentar zum Deutschen Arzneibuch (Thymianfluidextrakt)