
(Dalmatinischer) Salbei – Salvia officinalis L.
Lippenblütler (Lamiaceae)
Als Heimat des Salbeis gilt die Balkanhalbinsel, heute ist er im gesamten Mittelmeergebiet bis Portugal verbreitet und wird in vielen Ländern auch kultiviert. Der Gattungsname Salvia leitet sich von lat. „salvus“ – gesund, heil, wohlbehalten, gerettet - ab, und bedeutet dann „die Heilende“. Dieser Wortstamm wurde dann als „Salbei“ auch ins Deutsche übernommen. Das Artepitheton officinalis lässt darauf schließen, dass es sich um eine alte Arzneipflanze handelt; die „Offizin“ ist der Verkaufsraum einer Apotheke und ‚officinalis’ bedeutet: in den Apotheken gebraucht.
Der duftende Halbstrauch des Salbeis wird bis 70 cm hoch und verholzt sehr schnell in den unteren Teilen. Seine Blätter sind relativ dick, graugrün und vor allem unterseits weiß-filzig behaart. Am Grunde tragen sie oft zwei kleine Öhrchen. Beim Zerreiben duften sie sehr charakteristisch und angenehm nach dem ätherischen Öl. Es ist in Drüsenschuppen auf der Blattoberfläche enthalten. Beim Zerreiben werden sie verletzt und setzen das ätherische Öl frei. Oberhalb der Blattregion stehen zahlreiche blaue Lippenblüten in 5- bis 10-blütigen Quirlen als lockere Ähre angeordnet. Blütezeit ist Juni bis Juli.
Verwendet werden die getrockneten Blätter mit ihrem typischen Salbeigeruch, der beim Zerreiben deutlich wahrzunehmen ist. Die im Handel befindliche Droge stammt aus Importen aus südosteuropäischen Ländern.
Salbeiblätter enthalten ätherisches Öl mit seinem aromatischem Geruch nach Thujon, 1,8-Cineol, Campher und anderen Monoterpenen. Außerdem bittere Diterpenphenole und Lamiaceen-Gerbstoffe (vorwiegend Rosmarinsäure) sowie Flavonoide.
Die Qualität folgender Drogen bzw. Drogenzubereitungen ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt:
Salbeiblätter: innerlich bei vermehrter Schweißsekretion; äußerlich bei Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut, bei Zahnfleischentzündungen (Kommission E, ESCOP). Kommission E führt zusätzlich die innerliche Anwendung bei dyspeptischen Beschwerden und die äußerliche Anwendung bei Prothesendruckstellen an.
Das HMPC hat Salbeiblätter als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe „traditionelle Anwendung“).
Das HMPC hat Salbeiblätter als traditionelles pflanzliches Arzneimittel (§ 39a AMG) eingestuft. Basierend auf langer Erfahrung kann Salbei innerlich bei leichten dyspeptischen Beschwerden wie Sodbrennen und Blähungen sowie gegen übermäßiges Schwitzen eingesetzt werden; äußerlich zur symptomatischen Behandlung von Entzündungen im Mund- und Rachenbereich und zur Behandlung leichter Hautentzündungen.
Salbeiblätter innerlich als mild wirkendes Arzneimittel bei vermehrter Schweißabsonderung und zur Unterstützung der Magenfunktion; lokal zur Unterstützung der Funktion der Schleimhäute im Mund- und Rachenraum (traditionelle Anwendung nach § 109a).
Fertigarzneimittel: siehe Packungsbeilage;
Teeaufguss: Tagesdosis 4 bis 6 g Salbeiblätter; Salbeitinktur: Tagesdosis 2,5 bis 7,5 g; Fluidextrakt: Tagesdosis 1,5 bis 3 g; Salbeiöl: Tagesdosis 0,1 bis 0,3 g.
Zum Gurgeln und Spülen mehrmals tgl. 2,5 g Droge bzw. 2-3 Tr. des ätherischen Öls auf 100 ml Wasser als Aufguss bzw. 5 g alkoholischer Auszug auf 1 Glas Wasser. Zur Pinselung mehrmals tgl. alkoholische Auszüge (Tinktur) unverdünnt auftragen.
3 g fein geschnittene Salbeiblätter mit kochendem Wasser übergießen und 10 min ziehen lassen und abseihen. Als Gurgellösung warm anwenden, zum Einnehmen bei Nachtschweiß kalt trinken. Gegen Magen-Darm-Beschwerden 2 g Droge mit kochendem Wasser übergießen und nach 5 Min. abseihen.
Während der Schwangerschaft sollen Salbeiöl und alkoholische Salbei-Extrakte nicht eingenommen werden. Für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegen keine Erfahrungen vor.
Bei länger dauernder Einnahme und bei zu hoher Dosierung von alkoholischen Salbeiextrakten oder des reinen ätherischen Salbeiöls können Epilepsie-artige Krämpfe auftreten als Folge des Thujongehalts im Öl. Bei Teeaufgüssen sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Salbeizubereitungen können die Wirkung von am GABA-Rezeptor angreifenden Arzneistoffen (z.B. Barbiturate, Benzodiazepine) beeinflussen. Auch wenn dies klinisch nicht erwiesen ist, wird von einer gleichzeitigen Einnahme mit solchen Arzneistoffen abgeraten.
Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka, S. 591
Schilcher: Leitfaden Phytotherapie, S. 229
Van Wyk: Handbuch der Arzneipflanzen, S. 283
Kommentar zum Europäischen Arzneibuch (Salbeiblätter, Nr. 1370; Salbeitinktur, Nr. 1889)