
Rosmarin – Rosmarinus officinalis L.
Lippenblütler (Lamiaceae)
Der Rosmarin ist im gesamten Mittelmeergebiet bis Portugal heimisch. Der Name leitet sich von lat. „ros marinus“ ab, was „Tau des Meeres“ bedeutet, allerdings ist nicht klar, wie es zu dieser Beschreibung kommt. Das Artepitheton officinalis lässt darauf schließen, dass es sich um eine alte Arzneipflanze handelt; die „Offizin“ ist der Verkaufsraum einer Apotheke.
Der duftende Strauch des Rosmarins wird bis 1 m hoch. Sehr charakteristisch sind die harten, schmal-linealen Blätter, die wie Nadeln aussehen und unterseits weiß-filzig behaart sind. Beim Zerreiben duften sie angenehm nach dem ätherischen Öl. Es ist in Drüsenschuppen auf der Blattoberfläche enthalten. Beim Zerreiben werden sie verletzt und setzen das ätherische Öl frei. In den Blattachseln stehen die blassblauen bis hellvioletten Lippenblüten. Blütezeit ist Mai bis Juni.
Verwendet werden die getrockneten Blätter mit ihrem typischen Rosmaringeruch, der beim Zerreiben deutlich wahrzunehmen ist. Die im Handel befindliche Droge stammt aus Importen aus Spanien, Marokko, Tunesien und Südosteuropa.
Rosmarinblätter enthalten ätherisches Öl („Rosmarinöl“) mit seinem aromatischem Geruch nach 1,8-Cineol, Campher, Pinen und anderen Monoterpenen. Außerdem bittere Diterpenphenole und Lamiaceen-Gerbstoffe (vorwiegend Rosmarinsäure).
Die Qualität folgender Drogen bzw. Drogenzubereitungen ist im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt:
Rosmarinblätter
Innerlich bei dyspeptischen Beschwerden; äußerlich zur unterstützenden Therapie rheumatischer Erkrankungen; Kreislaufbeschwerden (Kommission E); zur Verbesserung der Leber- und Gallefunktion sowie bei dyspeptischen Beschwerden; äußerlich zur unterstützenden Therapie rheumatischer Erkrankungen und bei Kreislaufbeschwerden sowie als leichtes Antisepticum zur Förderung der Wundheilung (ESCOP).
Das HMPC hat Rosmarinblätter und Rosmarinöl als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft (siehe „Traditionelle Anwendung“).
Das HMPC hat Rosmarinblätter und Rosmarinöl als traditionelles pflanzliches Arzneimittel (§ 39a AMG) eingestuft. Basierend auf langer Erfahrung können Rosmarinblätter und Rosmarinöl innerlich bei dyspeptischen Beschwerden und zur Linderung leichter krampfartiger Magen-Darm-Beschwerden eingesetzt werden. Äußerliche Anwendung, entweder als Badezusatz (Rosmarinblätter/Rosmarinöl) oder als Einreibung (Rosmarinöl), unterstützend bei leichten Muskel- und Gelenkschmerzen sowie bei Kreislaufbeschwerden.
Rosmarinblätter äußerlich angewendet zur Unterstützung der Hautdurchblutung; in Kombination mit anderen Stoffen (z.B. Campher, Menthol, Lavendel) zur Unterstützung der Herz-Kreislauffunktion (traditionelle Anwendung nach § 109a).
Fertigarzneimittel: siehe Packungsbeilage;
Teeaufguss: mittlere Tagesdosis 4 bis 6 g Rosmarinblätter; Rosmarinöl: in 6 bis 10%iger Zubereitung als Salbe oder Lotio 2 mal tgl. auftragen; Badezusatz: 2 mal wöchentlich als Vollbad.
2 g fein geschnittene Rosmarinblätter mit kochendem Wasser übergießen und 15 min ziehen lassen und abseihen. Als Badezusatz 50 g Rosmarinblätter mit 1 L Wasser versetzen und den Ansatz kurz aufkochen. Nach 15 bis 30 Min. den Ansatz durch ein Sieb geben und die Extraktflüssigkeit dem Badewasser zufügen.
Bei Gallenwegsbeschwerden (Gallensteinleiden, Verschluss der Gallenwege, Gallenblasenentzündung u.a.) und Lebererkrankungen soll die Einnahme von Rosmarinblättern und Rosmarinöl nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Vollbäder mit Rosmarinblättern und Rosmarinöl sind bei großen Hautverletzungen und offenen Wunden, bei Fieber, schweren Infektionen, schweren Kreislauferkrankungen und Herzschwäche zu meiden. Rosmariöl bei äußerer Anwendung nicht direkt auf Schleimhäute oder verletzte Haut auftragen und nie im Bereich der Augen.
Für die Einnahme von Rosmarinblättern während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie für Anwendung bei Jugendlichen unter 12 Jahren und Kindern liegen noch keine Untersuchungen zur Unbedenklichkeit vor.
Allenfalls Allergien
Keine bekannt
Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka, S. 573
Schilcher: Leitfaden Phytotherapie, S. 222
Van Wyk: Handbuch der Arzneipflanzen, S. 276
Kommentar zum Europäischen Arzneibuch (Rosmarinblätter, Nr. 1560; Rosmarinöl, Nr. 1846)
Arzneipflanzenlexikon
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