Ein pflanzliches Arzneimittel enthält als Wirkstoff ausschließlich bearbeitete Drogen und zwar in Form von Drogenzubereitungen. Isolierte oder synthetisierte Inhaltsstoffe von pflanzlichen Drogen zählen nicht zu den pflanzlichen Arzneimitteln, z.B. Rutin, Cumarin, Cineol und Kampfer.