Die Kommission E arbeitete von 1984 bis 1994 im Auftrag des damaligen Bundesgesundheitsamts (BGA) in Berlin - heute Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM in Bonn). Sie wurde damals eingesetzt, um die Nachzulassung von pflanzlichen Arzneimitteln zu beschleunigen. Diese Kommission arbeitete das wissenschaftliche Erkenntnismaterial von 312 Drogen auf (Aufarbeitungsmonographien) und nahm jeweils eine Abschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses vor. Wurde der Nutzen einer Droge höher gestellt als ihr Risiko - dies war bei 186 Drogen der Fall - erhielten diese eine sog. Positivmonographie, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Pflanzliche Arzneimittel, die solche „Positivdrogen“ enthielten, konnten dann diese Aufarbeitungsmonographien nutzen, um zu einer Nachzulassung oder auch zu einer Neuzulassung zu kommen. 126 Drogen wiesen ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis auf und wurden mit einer Negativmonographie bedacht. Pflanzliche Arzneimittel, die solche Drogen enthielten, mussten zurecht vom Markt genommen werden. Heute hat die Kommission E noch eine beratende Funktion beim BfArM.