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Anerkannte medizinische Anwendung

Pflanzliche Drogen dienen seit Jahrhunderten zur Heilung von Krankheiten und Linderung von Beschwerden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit beruhten bis tief ins 19. Jahrhundert hinein auf Erfahrungen und Beobachtungen heilkundiger Menschen. Sie wurden meist mündlich weitergegeben oder sind in alten Büchern überliefert. Da damals Vorstellungen zum Wirkmechanismus fehlten, hat man rein empirische Erfahrungen dokumentiert und sich nicht kritisch mit den Möglichkeiten und Grenzen der Heilkraft einer Pflanze bzw. Droge auseinandergesetzt. So findet man in alten Heilkräuterbüchern für Arzneipflanzen bzw. Drogen lange Aufzählungen von Krankheiten bzw. Beschwerden, die man mit einer Droge heilen oder zumindest beeinflussen kann („Indikationslyrik“). In der Neuzeit und zunehmend im 20. Jahrhundert hat man die in den alten Werken aufgezählten Anwendungsgebiete kritisch durchleuchtet und wissenschaftlich hinterfragt. Dieser Vorgang findet seinen Niederschlag u. a. in den Drogenmonographien der Kommission E, später in denen der der ESCOP und der WHO, heute außerdem in den Monographien des HMPC. In den genannten Monographien werden unter der Rubrik „Anwendungsgebiete“ nur noch plausibel erscheinende Indikationen für eine Droge aufgeführt, d. h. wenn sich deren Wirksamkeit bei einer bestimmten Krankheit oder einer bestimmten Symptomatik entweder experimentell bestätigt hat oder theoretisch als begründet gelten kann. Hier im Arzneipflanzenlexikon werden diese Anwendungsgebiete unter der Rubrik „Anerkannte medizinische Anwendung“ aufgeführt.

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